Fohlenliste / Foal list

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Kontakt / Contact

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Hof Eibens


 
Der Holsteiner Verband

Der Holsteiner Verband

Der Pferdezuchtverband für Holsteiner Pferde – Holsteiner Verband

Die offizielle Seite des Holsteiner Verbandes mit Informationen zum Zuchtkonzept, dem Hengstverteilungsplan und einem Überblick über Zuchttermine sowie News aus Zucht und Sport finden Sie unter http://www.holsteiner-verband.de/

Der Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes, oder kurz Holsteiner Verband genannt, hat seinen Sitz in Elmshorn. Die Aufgabe des Holsteiner Verbandes ist es, das allgemeine Interesse für das Holsteiner Pferd zu wecken und die Zucht, Haltung und Vermarktung des Holsteiner Pferdes durch Rat und Tat zu fördern. Das Tätigkeitsgebiet des Verbandes untergliedert sich in das Kern-Zuchtgebiet und das erweiterte Zuchtgebiet. Das Kernzuchtgebiet des Holsteiner Verband erstreckt sich auf das Land Schleswig-Holstein sowie die Freie und Hansestadt Hamburg in ihrem Bereich nördlich der Elbe. Es ist in elf Körbezirke und dem erweiterten Zuchtgebiet (Ausland) untergliedert, und zwar

  • Körbezirk Nordfriesland
    Diesem Körbezirk gehört auch der Hof Eibens an. Der Körbezirk Nordfriesland ist mit fast 500 Mitglidern der größte Körbezirk des Holsteiner Verbandes. Zur Zeit arbeitet der Körbezirk Nordfriesland gerade an einem neuen Konzept für eine eigene Homepage. Bis diese erstellt ist, möchte ich hier gerne auf die Homepage der Jungzüchter des holsteiner Pferdes in Nordfriesland verweisen: http://www.jungzuechternf.de/
  • Körbezirk Dithmarschen
  • Körbezirk Bordesholm
  • Körbezirk Ostholstein
  • Körbezirk Pinneberg
  • Körbezirk Plön
  • Körbezirk Rendsburg-Eckernförde
  • Körbezirk Schleswig-Flensburg
  • Körbezirk Segeberg
  • Körbezirk Steinburg
  • Körbezirk Stormarn-Lauenburg
  • (Hamburg)
    Hamburg ist kein eigenständiger Körbezirk. Im Bereich des Hamburger Staatsgebietes ist ein Körbezirk nicht gebildet; die hier ansässigen Züchter können als Mitglieder in die jeweils angrenzenden Körbezirke aufgenommen werden.
  • Erweitertes Zuchtgebiet
    Das erweiterte Zuchtgebiet bildet einen Körbezirk. Das erweiterte Zuchtgebiet erstreckt sich auf den übrigen Bereich der Bundesrepublik Deutschland sowie die folgenden EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern und das übrige Ausland, soweit dort Züchter ihren Wohnsitz/Sitz haben, die einen ordnungsgemäßen Zuchtbetrieb gem. den Anforderungen des deutschen Tierzuchtgesetzes gewährleisten und Mitglieder sind.
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